- Die Benutzung der Flächen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Vermietung der Fläche erfolgt ohne Abgabe jedweder Garantien, insbesondere was die Ausbruchsicherheit angeht. Der Vermieter haftet nicht für etwaige bei der Nutzung der Fläche entstehenden Schäden. Es gibt keinen Winterdienst.
- Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass beide Türen, am Anfang und Ende der Fläche geschlossen sind, bevor die Hunde abgeleint werden.
- Ebenso übernehmen wir keinerlei Haftung für Schäden, die die Hunde untereinander oder an den anwesenden Menschen verursachen.
- Der Mieter haftet für Schäden, die der Hund verursacht, sowohl an Geräten, wie Menschen und anderen Hunden. Sollte es zu Schäden an Geräten oder sonstigen Einrichtungen kommen, sind diese umgehend zu melden.
- Auf dem Weg bis ins Freilaufgelände, besteht Leinenpflicht!
- Die Hunde müssen eine gültige Tollwutimpfung haben, die auf Verlangen nachgewiesen werden muss. Wir empfehlen außerdem eine Impfung der Hunde gegen Staupe, Parvovirose und Zwingerhusten, da sich ganz sicher auf dem Gelände auch Wildtiere aufhalten. Hunde dürfen keine ansteckenden Krankheiten haben.
- Für den Hund muss eine Haftpflichtversicherung vorliegen, die auf Verlangen vorgezeigt werden muss.
- Hundekot ist zu entfernen und mitzunehmen.
- Das Mitbringen von Glasflaschen oder scharfkantigen Gegenständen ist nicht gestattet. Jegliche mitgebrachten Dinge und Müll sind wieder mitzunehmen.
- Auf unserem kompletten Gelände, sind ausschließlich tierschutzkonforme Trainings- und Erziehungsmethoden erlaubt.
- Störender Lärm (auch lautes Dauergebell) ist zu vermeiden.
- Wir behalten uns vor, bei Verstoß gegen diese Regeln einen sofortigen Platzverweis auszusprechen und eine erneute Vermietung zu verweigern, auch wenn sie schon bezahlt sein sollte und entstandene Kosten beim Mieter einzufordern.
- Die Wege und Bereiche rings um das Freilaufgelände sind temporär videoüberwacht.
Mit Vereinbarung eines Termins zwecks Miete des Freilaufgeländes, werden diese Bedingungen anerkannt.